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*Als Mitglied einer privaten Krankenkasse mit Leistungsanspruch und ohrenfachärztlicher Verordnung erhalten Sie je nach den Ihrem Versicherungsvertrag zugrunde liegenden Rahmen- und Tarifbedingungen, Hörgeräte ohne privaten Eigenanteil.
*Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse mit Leistungsanspruch und ohrenfachärztlicher Verordnung tragen Sie bei den Nulltarif Hörgeräten lediglich die gesetzliche Zuzahlung von € 10,- pro Hörgerät. Privatpreis: € 700,-