Unter dem nachfolgenden Link informiert die Bundesinnung der Hörakustiker (biha) in einem Video über den verkürzten Versorgungsweg nach Paragraph 128 SGB V.
https://www.biha.de/pages/filme/20181212_biha_verkuerzter-versorgungsweg.php
Unter dem nachfolgenden Link informiert die Bundesinnung der Hörakustiker (biha) in einem Video über den verkürzten Versorgungsweg nach Paragraph 128 SGB V.
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*Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse mit Leistungsanspruch und ohrenfachärztlicher Verordnung tragen Sie bei den Nulltarif Hörgeräten lediglich die
gesetzliche Zuzahlung von € 10,-/Hörgerät. Privatpreis: € 700,-.
*Als Mitglied einer privaten Krankenkasse mit Leistungsanspruch und ohrenfachärztlicher Verordnung erhalten Sie je nach den Ihrem Versicherungsvertrag zugrunde liegenden Rahmen- und Tarifbedingungen, Hörgeräte ohne privaten Eigenanteil.