Nulltarif* Hörgeräte für gesetzlich Krankenversicherte Teaserbild

Der OHRpheus Nulltarif* beinhaltet ein umfangreiches Sortiment an Hörgeräten verschiedenster Hersteller.

Gesetzlich Krankenversicherte
Bei diesen Nulltarif* Hörgeräten bezahlen Sie, als gesetzlich Krankenversicherter, bei Vorlage einer ohrenfachärztlichen Verordnung lediglich die gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro pro Hörgerät. Wir beraten Sie bei der Auswahl Ihrer Hörsysteme meisterlich und individuell nach Ihrem Hörprofil, welches wir mit Ihnen gemeinsam erstellen.

Nulltarif* Hörgeräte für
. gesetzlich Krankenversicherte


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